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UNSERE GESCHICHTE

unsere geschichte


Unsere Genossenschaft ist aus mehreren Kleingenossenschaften gewachsen. Den Namen „Einheit“ tragen wir seit dem 01.Januar 1975, als wir aus vier kleinen Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften zur AWG Einheit vereint wurden. Die älteste dieser Genossenschaften wurde als „Baugenossenschaft für die Arbeiter und niederen Beamten der Staatseisenbahnverwaltung“ mit der Nummer 33 in das Genossenschaftsregister der Stadt Erfurt am 02.Dezember 1892 eingetragen. Wir sind die älteste Wohnungsbaugenossenschaft in Thüringen und eine der ältesten deutschlandweit. Im Jahr 1990 entwickelten wir uns zur Wohnungsbaugenossenschaft Einheit eG. Der Name „Erste Erfurter Genossenschaft“ wurde im Jahre 1898 mit Stolz und großem Selbstbewusstsein hinzugefügt. Diesen Stolz und dieses Selbstbewusstsein tragen wir noch heute in uns.

Seit dieser Zeit ist sehr vieles geschehen. Wir haben zwei Weltkriege überstanden, fünf Währungen überlebt, haben viele Gesellschaftsformen und Diktaturen erlebt und auch weiterhin überlebt, hunderte gesetzliche Gegebenheiten in unseren Alltag integriert, Kaiser und Diktatoren kommen und gehen sehen. Eines haben wir niemals aus den Augen verloren, das soziale und menschliche Miteinander trotz der gesellschaftlichen Rahmenhandlungen. Unsere Genossenschaft hat sich seit über 130 Jahren zu einem Großvermieter entwickelt, der jedem Mitglied mit all seinen Sorgen, seinen Wünschen und seinem Lebensmodell Respekt, Achtung und Wertschätzung entgegenbringt.



Die Einwohnerzahl der Stadt Erfurt explodierte in den Jahren 1871 bis 1900 von 44.000 auf 85.000 Einwohner. Der Wohnraum wurde immer knapper, die Lebensbedingungen der Menschen waren schwer zu ertragen. In dieser Zeit wurden wir Genossenschaften dringend gebraucht und wurden für die Menschen lebensnotwendig. Dank des Reichsgesetzes von Bismarck, dem Kanzler des Deutschen Reiches von 1889, dem „Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889“ wurden die rechtlichen Vorrausetzungen zur Gründung von Genossenschaften auf dem Gebiet des Wohnungsbaus erst geschaffen. Somit ist auch der erste Reichskanzler des Deutschen Reiches, Otto von Bismarck, als der Vater der Deutschen Wohnungsgenossenschaften zu würdigen. Dieses Gesetz gilt mit einigen Änderungen und Aktualisierungen bis heute.



Waren es in den vergangenen Jahrzehnten eher die Sorgen, dass Küchenabfälle nicht länger als einen Tag in der Wohnung aufbewahrt werden dürfen (Hausordnung von 1924), oder dass Hühner nicht auf dem Dachboden gehalten werden dürfen (Hausordnung von 1949), oder dass Kinder unter 12 Jahren nicht die Reinigung der Außentoiletten durchführen dürfen (Hausordnung von 1959), so stehen wir heute vor ganz anderen Herausforderungen. Diesen Aufgaben stellen wir uns. Mit Respekt, Transparenz und Verlässlichkeit. Mit den Werten unserer Genossenschaft.


Wir haben zwei Weltkriege überstanden und fünf Währungen überlebt.



Unser Bestand. Damals und heute.